Dicht ist Pflicht! Dichtheitsprüfung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Dichtheitsprüfung und Dichtheitsnachweis

Seit 2011 schreiben Landeswassergesetze vor, dass auch private Hauseigentümer verpflichtet sind, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachzuweisen. Geprüft werden müssen Trennsysteme sowie auch Mischsysteme.

Wir helfen Ihnen durchzublicken: bei der Vorbereitung ebenso wie bei der eigentlichen Dichtheitsprüfung Ihrer Leitungen. Unser anerkannter Fachbetrieb für Dichtheitsprüfung in Hamburg und Dichtheitsprüfung in Schleswig-Holstein kann innerhalb eines Tages mit einer Dichtheitsprüfung für Klarheit sorgen.

Dichtheitsprüfung: das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Dichtheitsprüfung oder auch Dichtigkeitsprüfung, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben
  • Hauseigentümer sind verantwortlich dafür, eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.
    Diese Pflicht zu einem Dichtheitsnachweis gilt für private Hauseigentümer ebenso wie für gewerbliche Immobilien
  • Gemäß der Vorschrift im Landeswassergesetz müssen Trennsysteme sowie auch Mischsysteme auf Dichtigkeit geprüft werden
  • Für die Dichtheitsprüfung in Hamburg galt eine "Schonfrist" bis Ende 2021. Seither können die Behörden bei fehlendem
    Dichtheitsnachweis der Abwasserleitungen Bußgelder verhängen

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610

Sicherheit für neu verlegte Rohrleitungen

Die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ist ein wichtiger Bestandteil beim Neubau von Rohrleitungen und Abwasserkanälen. Die Norm legt fest, wie neu verlegte Leitungen mittels Wasserdruckprüfung oder Luftdruckprüfung auf ihre Dichtheit geprüft werden. Eine optische Inspektion allein reicht hierbei nicht aus. Ziel ist es, Undichtigkeiten frühzeitig zu erkennen und eine dauerhaft sichere Funktion des Rohrsystems sicherzustellen. Durch eine fachgerechte Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen werden Umweltschäden, Grundwasserverunreinigungen und spätere Sanierungskosten vermieden. Die Prüfung nach DIN EN 1610 schafft damit die Grundlage für einen normgerechten und langlebigen Betrieb von Entwässerungs- und Kanalsystemen.

 

Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 

Für bestehende Gebäude und Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 betrifft insbesondere bestehende private und gewerblich genutzte Gebäude mit angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlagen. Dazu zählen unter anderem Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Industriegebäude sowie öffentliche Einrichtungen. Ziel der Prüfung ist es, Undichtigkeiten in erdverlegten Abwasserleitungen frühzeitig zu erkennen und Schäden an Umwelt, Gebäude und Infrastruktur zu vermeiden.

Besondere Bedeutung hat die Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten, da hier häufig strengere Anforderungen an die Überwachung und den Zustand von Abwasserleitungen gelten. Die Prüfung erfolgt je nach Bundesland, örtlicher Satzung und Nutzung des Gebäudes in unterschiedlichen Intervallen. Als Orientierung sieht die DIN 1986-30 für viele bestehende Entwässerungsanlagen eine regelmäßige Zustandskontrolle alle 20 bis 30 Jahre vor. Bei gewerblichen Anlagen, industriellen Betrieben oder Leitungen in sensiblen Bereichen können jedoch deutlich kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.

Dichtheitsprüfung und Druckprobe von Grundstücksentwässerungsanlagen

 

So einfach geht es: Unser Vorgehen bei einer Dichtheitsprüfung

In einem kostenlosen Beratungsgespräch informieren wir Sie vorab über die Details der Dichtheitsprüfung.

Im Vorwege ist eine gründliche Reinigung der Grund- und Anschlussleitung notwendig, um qualitativ hochwertige Aufnahmen durch die TV-Kamera zum Untersuchen der Rohrleitungen zu gewährleisten.

Anschließend kann der TV-Inspekteur die optische Inspektion mittels ferngesteuerter Spezialkamera durchführen.

Sie erhalten als Dokumentation die digitale Aufzeichnung in Form eines Datenträgers sowie einen schriftlichen Inspektionsbericht mit Haltungsgrafik.

Nach erfolgreicher Dichtigkeitsprüfung erhalten Sie von uns ein Prüfprotokoll zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Behörde. Dieses dient als Dichtheitsnachweis.

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Sonderfälle bei der Dichtheitsprüfung

Sollten im Zuge der Dichtheitsprüfung Schäden oder Mängel entdeckt werden, wird unser Fachpersonal umgehend Rücksprache mit Ihnen halten und Sie über diese informieren. Bei Bedarf werden wir Ihnen ein umfassendes Sanierungsangebot ganz nach einer Lösung für Ihr individuelles Problem erstellen.

Sofern Reparaturen notwendig sein sollten, helfen wir Ihnen auch in diesem Fall gerne weiter. Moderne Verfahren, wie z.B. die sogenannte Inlinersanierung, erlauben sogar eine Sanierung direkt in der Rohrleitung, ohne kostspielige Erdarbeiten und Verunreinigungen.

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Vor Ort für Sie da zum Thema Dichtheitsprüfung

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Dichtheitsprüfung Hamburg

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Dichtheitsprüfung Schleswig-Holstein

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